News für Dachs Besitzer: Rückerstattung der Energiesteuer

Betreiber von Dachs Mini-Blockheizkraftwerken (BHKW) sollten jedes Jahr beim zuständigen Hauptzollamt die gezahlte Energiesteuer zurückholen. Natürlich auch für den im Dachs verfeuerten Brennstoff ist dazu beim zuständigen Hauptzollamt der Antrag auf Rückerstattung der Energiesteuer (ehemals Mineralölsteuer) zu stellen. Die Rückerstattung wird gewährt, wenn der Antrag spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres, beim Hauptzollamt gestellt wird. Der Erstattungsantrag z.B. für das Jahr 2015 musste also spätestens bis zum 31.12.2016 gestellt sein.